Volksmudschaheddin in der Behördenfalle

Von Demokraten zu Terroristen: Anerkannten iranischen Asylbewerbern droht die Aberkennung ihres Flüchtlingsstatus

Die elf Iraner, die aus Amman kommend in die Bundesrepublik einreisen wollten, verstanden die Welt nicht mehr. Ihnen wurden noch am Flughafen Frankfurt am Main die Pässe abgenommen, eine Sofortabschiebung konnte nur durch Eilverfahren abgewandt werden. Nun soll den Iranern ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland aberkannt werden – einige sind seit zwanzig Jahren anerkannte Asylbewerber. Die Behörden werfen den Männern vor, Funktionäre der iranischen Oppositionsgruppe Volksmudschaheddin zu sein. Aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei genau dieser Organisation hatten die Behörden den Asylanträgen vor Jahren zugestimmt.

„Das Einzige, was sich inzwischen verändert hat, ist die Politik der Bundesrepublik“, meint der Vizepräsident der Berliner Anwaltskammer Bernd Häusler: „Ich erinnere mich, dass fast alle deutschen Politiker diese Menschen in den 80ern unterstützten, weil sie als Demokraten und Oppositionelle gegen das iranische Mullahregime galten. Jetzt wird hingegen ein Dialog mit dem Iran angestrebt.“ Als Folge landeten die Volksmudschaheddin auf der EU-Terroristenliste. Diese Neuinterpretation vermuten die Verteidiger der Betroffenen hinter der aktuellen Widerrufsoffensive. „Das würde bedeuten, dass Beamte über Dinge entscheiden, die jedoch von Gerichten entschieden werden sollten“, kritisieren Juristen.

Die Widerrufsverfahren sind Teil eines größeren internationalen Problems. Seit dem Einmarsch der USA in den Irak sitzen über 4.000 Volksmudschaheddin im „Camp Ashraf“ an der iranischen Grenze fest – darunter über Hundert Menschen, die in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt sind. Nach Angaben der Volksmudschaheddin sind darunter sogar einige eingebürgerte Deutsche.

Die von dem Iran nahe stehenden Schiiten dominierte irakische Übergangsregierung hat bereits bekannt gegeben, dass sie die Guerillakämpfer in den Iran abschieben werde – sobald sie an der Macht sei. Washington hingegen kann sich bisher zu keiner Entscheidung durchringen. Aber: Ob sie unbewaffnete Zivilisten sind oder als „Kombattanten“ angesehen werden – sie stehen unter dem Schutz der Genfer Konventionen.

Dennoch machen sich europäische Menschenrechtler große Sorgen um die ehemaligen Schützlinge Saddam Husseins. Es erwarte sie Folter und die Todesstrafe, erklärt der belgische Rechtsprofessor Eric David. „Wenn die Amerikaner sie abschieben, wäre es ein Bruch mit dem internationalen Menschenrecht und ein Kriegsverbrechen.“

Adrian Chaplin, ein Staatsanwalt aus Großbritannien, mahnte kürzlich den Westen zum schnellen Handeln: „Sobald die Souveränität an die Iraker übergeht, können sie allein entscheiden. Die Zeit drängt.“

Die Übergabe der Macht im Irak ist für den Sommer geplant.