TERRORISTEN-FREUND MZOUDI SOLLTE ZU ENDE STUDIEREN DÜRFEN
: Hamburg statt Guantánamo

Wer des Terrors verdächtigt war, soll nicht studieren, sondern das Land verlassen. Darauf läuft, politisch formuliert, die Entscheidung der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) hinaus. Sie befand: Adelghani Mzoudi, der zum Bekanntenkreis der Attentäter des 11. September gehörte, darf sein Studium nicht fortsetzen. So aber verliert der Marokkaner das Recht, in Deutschland zu leben.

Formal ist diese Entscheidung möglich. Denn die Zulassungsverordnung sagt: Wer schon einmal mehr als acht Semester studiert hat, kann nicht noch einmal zugelassen werden. Nur: Mzoudi unterbrach das Studium nicht aus Desinteresse. Er saß im Knast – zu Unrecht, wie deutsche Richter urteilten. Und seine Hochschule ist keinesweg an eine starre Richtlinie gebunden, sondern kann Härtefälle berücksichtigen.

Ob die HAW wirklich „ohne Ansehen der Person“ entschied, wie sie nun behauptet, ist daher zweifelhaft. Zumindest ein Argument lässt sich als Vorwand entlarven. Mzoudi hat keineswegs „erfolglos studiert“, wie die Hochschule behauptete. Vielmehr hatte er sein Studium fast beendet – in einer für Ausländer durchaus üblichen Frist.

Bleibt das moralische Problem. Es lässt sich nicht mehr klären, ob Mzoudi nur ein Freund oder auch ein Helfer der Terrorpiloten war. Der Richter sprach ihn nicht frei, weil er ihn für unschuldig hielt, sondern aus Mangel an gegenteiligen Beweisen, wie er in der Urteilsbegründung ausführte. Aber den Schutz des Staates genießt auch ein Mann, der offenkundig einige seiner Grundnormen ablehnt. Unliebsame Überzeugungen allein sind kein Grund, einen Mann auszuweisen, dessen Heimatland nur eine Zwischenstation auf dem Weg in das US-Interniertenlager Guantánamo sein könnte.

Vor allem aber ist es nicht die Aufgabe einer Hochschule, Erfüllungsgehilfe eines Innensenators zu werden, der Mzoudi lieber heute als morgen abgeschoben sähe. Politiker machen Politik, Unis bilden Studenten aus – das ist die Arbeitsteilung. Will die Hochschule wirklich unabhängig von der Person urteilen, bleibt ihr nur eins: Mzoudi das Weiterstudieren zu gestatten. COSIMA SCHMITT