von recht und gesetz
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Auch wer nachts oder am Wochenende mit der Polizei in Konflikt kommt, hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Der Anwaltliche Notdienst hilft bei der Suche: Unter ☎ 428 03 21 30 (tagsüber) und 0170/610 9 49 sind die AnwältInnen werktags von 18 bis 8 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr erreichbar.

Psychologische Betreuung und rechtliche Beratung für Opfer von Gewalt bieten der Weiße Ring, der Kinderschutzbund oder die Opferhilfe. Eine rechtsmedizinische Untersuchung durch erfahrene ÄrztInnen auch dann, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde, bietet die 1997 gegründete „Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt“. Hilfe gibt es rund um die Uhr unter ☎ 428 03 21 30 (tagsüber) und ☎ 428 03 21 27.

Eine Selbsterfahrungsgruppe für Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz von Mobbing betroffen sind, bietet der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt in Altona an. Begleitet von Experten üben Betroffene an sieben Abenden Wahrnehmung und Selbstwahrnehmung, Selbstbehauptung und Kommunikation und lernen, Auswege aus der Mobbing-Sackgasse zu finden. Die Teilnahme kostet 145 Euro (Ermäßigung möglich), Beginn ist am 24. April. Anmeldung unter ☎ 30 62 32 12.

Wenn zwei Menschen sich das Ja-Wort geben, begründet die Unterschrift auf dem Standesamt nicht nur eine Liebes-, sondern auch eine Rechtsbeziehung. Und, so warnen Hamburgs Verbraucherschützer, die „gesetzlichen Konsequenzen einer Ehe sind weit reichender, als viele ahnen“. Die Verbraucher-Zentrale hat deshalb den Ratgeber „Eheverträge“ herausgegeben: Er ist für 8,50 Euro bei der VZ, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg erhältlich (Mo-Do, 10-18, Fr 10-14 Uhr) oder für 10,50 Euro ebendort per Post, telefonisch (☎ 24 83 20), per Fax (☎ 24 83 22 90) oder Mail (bestellung@vzhh.de) zu bestellen.

Der Hinweis „tiergerechte Aufzucht“ als Werbung für Geflügelfleisch ist unzulässig. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Ein großer Geflügellieferant hatte Hähnchen mit dem entsprechenden Aufdruck beworben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dies als unlautere Werbung beanstandet. Das EU-Recht gestatte nur – wenn entsprechende Vorgaben eingehalten sind – die Werbung mit den Haltungsformen „extensive Bodenhaltung“, „Auslaufhaltung“, „bäuerliche Auslaufhaltung“ oder „bäuerliche Freilandhaltung“. Das Unternehmen vertrat dagegen die Ansicht, dass mit der Angabe „tiergerechte Aufzucht“ nicht die Haltungsform gemeint war. (AZ 1 U 103/02 OLG Oldenburg, 3. 4. 03)