Sieg für Fahrradparker

Lüneburg dpa ■ Die Stadt Lüneburg muss abgestellte Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz dulden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig habe die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg abgewiesen, teilte am Donnerstag ein Sprecher der Stadt mit. Durch Halteverbotsschilder mit dem Zusatz “auch für Radfahrer“ könne das Abstellen von Rädern nicht verboten werden, hieß es.