GAL-Klage gegen Senat

Verwaltungsgericht soll Klarheit bringen und die Rechte der Bezirksorgane vor politischer Willkür schützen

Die GAL lässt zurzeit intensiv juristisch prüfen, ob der Senat wegen der Nichtberufung Uwe Hornauers von der grünen Bezirksfraktion verklagt werden kann. Das bestätigte der Rechtspolitiker der Bürgerschaftsfraktion, Christian Maaß. „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts lässt noch mehr erkennen, dass eine solche Klage Erfolg haben könnte.“

Die Idee war bereits nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts im März gekommen, das die Nichternennung Hornauers durch den Rechts-Senat zwar als „rechtswidrig“ einstufte, ihm selbst aber kein Klagerecht einräumte, sondern nur dem Organ Bezirksversammlung Altona. Wenn dieses Recht des Kollektivorgans von der Mehrheit aber aus politischen Gründen nicht wahrgenommen werde, könnte laut Maaß auch die Minderheit dieses Recht einfordern – wie bei einem Untersuchungsausschuss.

Hornauer würde diese „Fortsetzungsfeststellungsklage“ nichts mehr nützen, für die Zukunft gäbe es aber Klarheit über das Rechtsverhältnis zwischen Senat und Bezirksversammlungen. KVA