Lange Haft nach Ladendiebstahl

Ein mit Naziparolen tätowierter Mann ist am Mittwoch wegen räuberischen Diebstahls, versuchter Körperverletzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der arbeitslose Schlosser, der eine „Sieg-Heil“-Tätowierung auf den Händen trägt, hatte im Dezember 2001 in Berliner Bahnhofsgeschäften zwei Diebstähle begangen und Ladendetektive angegriffen. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, weil er keine Krankheitseinsicht habe. Danach leidet der Mann seit einem Schlittenunfall im Alter von elf Jahren an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Hinzu kommt seine Alkoholabhängigkeit. Daher ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Gutachterin hatte ihn als äußerst aggressiv beschrieben. Der Mann ist mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen seiner „Sieg Heil“-Tätowierung. Es sei bekannt, dass solche Tätowierungen bedeckt werden müssen, so der Richter. DDP