Langsam klagen gegen Gebühr

Die Klagen von StudentInnen gegen die Studiengebühren kommen peu à peu vor den Verwaltungsgerichten an. Selbst die Universitätsverwaltungen sollen die Studenten unterstützen

VON ELMAR KOK

Die von den studentischen Vertretern seit Monaten angekündigten Klagen gegen die Verwaltungen der Universitäten, die die vom Land beschlossenen Studiengebühren umsetzen müssen, kommen langsam bei den Gerichten in Nordrhein-Westfalen an. 29 Fälle seien vor dem Verwaltungsgericht Münster anhängig und auch die vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren so bezeichnete Musterklage sei inzwischen vor Gericht eingegangen, berichtet Astrid Berkenheide, Richterin am Münsteraner Amtsgericht.

Allerdings werde die Klage des Aktionsbündnisses wie alle anderen auch behandelt, sagt Berkenheide. Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der das Aktionsbündnis juristisch berät, erläutert: „Die Klage ist so ausgearbeitet, dass spätere Kläger sich auf das Aktenzeichen berufen können“. Die Studierenden hoffen, das Gesetz zur Einführung von Studienkonten und zur Erhebung von Hochschulgebühren (StKFG) zumindest in Teilen noch aushebeln zu können. StudentInnen, die jetzt von den Gebühren überrascht würden, obwohl sie zu anderen Bedingungen ihr Studium starteten, müssten Vertrauensschutz genießen, fordert Achelpöhler. „Sie haben sich darauf eingerichtet, dass sie ihr Studium auch zu den Bedingungen zu Ende bringen können, zu denen sie mit dem Studium begonnen haben“, sagt Achelpöhler. Das Hochschulgesetz habe vorgesehen, dass das Studium bis zum ersten berufsqualifiertem Abschluss frei sei. Darauf müssten sich die Studierenden verlassen können und daher dürfe die Gebührenregelung nicht für die gelten, die bereits eingeschrieben seien.

Zudem werde durch die Gebühren wohl niemand schneller studieren, gibt Achelpöhler an, denn Studierende, die noch ihren Abschluss machen wollten, müssten für die 650 Euro Gebühren noch zusätzlich arbeiten gehen. Und als Bildungsfinanzierung tauge das Gesetz auch nicht, sagt Achelpöhler: „Diejenigen, die sowieso nicht mehr studieren, werden einfach nur heraus-geixt.“ Juristisch angreifbar sei zudem, dass im Gesetz zwar studentische Gremienarbeit angerechnet werde, Mitarbeit in den Fachschaften werde aber nicht berücksichtigt, sagt der Anwalt für Verwaltungsrecht.

In anderen Bezirken des Landes müssen die StudentInnen noch warten, bevor sie den Klageweg gehen können. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen konnte gestern nur eine Klage gegen die Studiengebühren melden: Die Unis in Bochum, Dortmund und Duisburg haben sich mit dem Verschicken der Gebühren- und Widerspruchsbescheide mehr Zeit gelassen. Auch in Köln und Aachen warten die Studierenden noch auf ihre Klagemöglichkeit.