Korruption im Kulturamt

Gegen einen ehemaliger Mitarbeiter des Köpenicker Kulturamtes hat das Amtsgericht Tiergarten wegen Vorteilsnahme am Donnerstag per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erlassen. Der 41-Jährige war seit 1990 für die Organisation von Veranstaltungen des Kulturamtes zuständig. Er soll von 1994 bis 1999 in zehn Fällen bei der Vergabe von Auftritten an Künstler die Hand aufgehalten haben. Der Staatsanwalt geht von knapp 700 Euro aus, die der Angestellte von den Künstlern kassierte. Der Angeklagte war dem Prozess ohne Entschuldigung ferngeblieben. Daher beantragte der Staatsanwalt den Erlass des Strafbefehls. Es seien zwar keine hohen Beträge gewesen. Doch der Angeklagte habe hartnäckig und wiederholt von Künstlern für die Vermittlung der Auftritte Geld haben wollen. DDP