Die Macht der Ausländerbehörden

betr.: „Geduldete müssen weiter bangen“, taz vom 24. 11. 08

Die absolute Macht der Ausländerbehörde ist ursächlich für die zögerliche Umsetzung der Bleiberechtsregelung. Das Fehlen jeder demokratischen Kontrolle verleiht dieser Behörde die Macht über Sein und Nichtsein. Dabei sind Willkür und Unterlassung feine Instrumente, mit denen hier kaum nachweisbar praktiziert wird.

Mit dem vorauseilenden Gehorsam im Sinne einer gemutmaßten gesellschaftlichen Übereinstimmung bei der Ablehnung des Fremden, der sich auch die Verwaltungsgerichte nicht zu entziehen scheinen, wird hier eine Ausländerpolitik gemacht, die mit dem geltenden Ausländerrecht nicht vereinbar ist. Wer beispielsweise den Bezug von Sozialhilfe rügt und zeitgleich die Arbeitserlaubnis verweigert, disqualifiziert sich bis hin zur Perversität. Die Breite der Gesellschaft scheint diese Perversität mitzutragen.

Diese Zeilen schreibe ich als „Pate“ einer kurdischen Familie aus Syrien nach vierjähriger Erfahrung im Umgang mit den Ausländerbehörden in Niedersachsen. JOACHIM RÜDIG, Ganderkesee