EU einig über Öko-Buße

Kompromiss bei Umwelthaftung erzielt. Kritik von Umweltschützern: Industrie hat Gesetz verwässert

BRÜSSEL afp ■ Im Streit um die künftige Haftung für Umweltschäden hat die EU einen wichtigen Kompromiss erzielt. Der Vermittlungsausschuss von Ministerrat und Europaparlament einigte sich gestern auf eine eingeschränkte Haftung, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Mit dem geplanten Gesetz könnten die Verursacher von Umweltschäden erstmals finanziell in die Pflicht genommen werden. Fallen gelassen wurde in dem Kompromisstext die Forderung, Unternehmen müssten sich zwangsweise gegen mögliche Umweltschäden versichern. Eine solche Versicherung, die die Firmen sehr teuer kommen würde, kann nur freiwillig abgeschlossen werden. Die Mitgliedstaaten werden aber aufgefordert, die Entwicklung solcher Versicherungsprodukte aktiv zu fördern.

Umweltschützer werfen den EU-Institutionen vor, die Richtlinie auf Druck der Industrie verwässert zu haben. So hatte das Europaparlament bereits Mitte Dezember zahlreiche Ausnahmen vom Verursacherprinzip beschlossen. Ausgeschlossen sind Umweltschäden durch Terroranschläge oder durch als „ungefährlich geltende“ Emissionen. Auch für gentechnische Verunreinigungen durch Saatgut haften die Unternehmen nicht.

Der Kompromisstext muss nun innerhalb von sechs Wochen durch Parlament und Rat verabschiedet werden. Damit wird noch für März gerechnet. Die EU-Staaten haben dann drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.