Ohne Leiche

Plädoyer: Angehörige verlangen lebenslange Haft für Mann, der seine Ehefrau ermordet haben soll

Im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ vor dem Lübecker Landgericht hat auch die Nebenklage lebenslange Haft für den Angeklagten Hartmut Crantz gefordert. Der sei wegen Mordes an seiner Ehefrau zu verurteilen, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn gestern. Crantz wird vorgeworfen, seine seit Januar 1999 spurlos verschwundene Ehefrau Monika getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits vorige Woche lebenslange Haft beantragt.

Über den Fall verhandelt das Lübecker Gericht bereits zum zweiten Mal. Im Dezember 2000 hatte es den Angeklagten bereits als schuldig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichthof (BGH) aber hat das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Lübeck zurückverwiesen: Es bestehe die Möglichkeit, so die damalige Begründung, dass Monika Crantz von ihrem Gatten nicht ermordet worden, sondern an Fesseln und Knebeln erstickt sei.

Das aber, so gestern Schwenn nach erneuter Beweisaufnahme, sei „mehr als unwahrscheinlich“. Ebensowenig habe die Beweisaufnahme in der zweiten Hauptverhandlung Hinweise darauf erbracht, dass Monika Crantz untergetaucht sei, Selbstmord begangen habe oder entführt worden sei, sagte Schwenn.

Ein Sohn und ein Bruder der Vermissten sind als Nebenkläger aufgetreten. Die Angehörigen hatten vor Gericht die Überzeugung geäußert, dass der Angeklagte seine Frau getötet habe, um einer Scheidung zuvorzukommen.

Der Prozess wird am 6. Mai mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird für Mitte Mai erwartet. LNO