schnittplatz
: Springer? Sprachregelung!

Manchmal sollten eben auch Herausgeber die Geheimpapiere ihres eigenen Hauses kennen. Bei der Axel Springer AG hätte dies zumindest den Auftritt von Ex-ZDF-Intendant Dieter Stolte bei Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) bremsen können. Stolte, jetzt herausgeberisch zuständig für Springers Welt und die Berliner Morgenpost, hatte während der Anhörung zur Ministererlaubnis, die die Halbfusion von Tagesspiegel und Berliner Zeitung unter den Fittichen des Holtzbrinck-Konzerns ermöglichen soll, krude gegen die Interessen seines eigenen Hauses argumentiert (taz von Mittwoch). Die Springer-Strategie zur Verhinderung der Zeitungsehe, gab Stolte zu Protokoll, sei auch von der anstehenden Platzierung eines Aktienpakets an der Börse geleitet. Böser Fehler.

Dabei hätte er nur in die dem Fachdienst epd medien vorliegende „Sprachregelung auf Anfrage“ vom 1. April 2003 gucken müssen, die wegen heißnadeliger Zusammenstrickerei allerdings sprachlich manchmal holpert. Zur Frage „Wie stehen wir zum Zusammenschluss Tagesspiegel/Berliner Zeitung?“ aber knapp, klar und mit vielen Ausrufezeichen formuliert:

„Gegen dieses Angebot ,aus einer Hand‘ kann die Berliner Morgenpost (…) auf Dauer nicht mit Erfolg konkurrieren. Konsequenz: Sie wird nach Durchlaufen einer „Erosionsphase“ aus dem Markt ausscheiden. Weitere Folge: Holtzbrinck erlangt ein Monopol (!) auf dem Berliner Abozeitungsmarkt. (…) Dass Holtzbrinck ein Monopol auf dem Berliner Abozeitungsmarkt erlangen will, folgt bereits aus dem unangemessen hohen Kaufpreis von 250 Millionen Euro, den die Verlagsgruppe für die Berliner Zeitung gezahlt hat. Dieser rechnet sich nur, wenn es Holtzbrinck gelingt, die Berliner Morgenpost aus dem Markt zu verdrängen. (…) Der Axel Springer Verlag hat keinen Zweifel daran, dass der Tagesspiegel ohne (!) einen Zusammenschluss mit der Berliner Zeitung von Holtzbrinck profitabel oder doch kostendeckend geführt werden könnte, wenn Holtzbrinck vorhandene Sanierungspotentiale ausgeschöpfen würde.“

Ausgeschöpft wird spätestens am 13. Mai, dann entscheidet Clement. taz-Sprachregelungen auf Anfrage. STG