Einkesseln nicht erlaubt

Das Einkesseln von DemonstrantInnen bei einer Bambule-Demonstration in der Innenstadt im Dezember 2002 war rechtswirdrig. Das hat die Innenbehörde nun vor dem Hamburger Verwaltungsgericht „in vollem Umfang“ eingeräumt, teilt Rechtsanwalt Stefan Reid mit, der betroffene DemonstrantInnen vertritt. Zahlreiche TeilnehmerInnen einer Kundgebung zur Unterstützung der Bambule waren am 21. Dezember 2002 vor dem Alsterhaus und auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz eingekesselt worden. Die Betroffenen, darunter auch WeihnachtseinkäuferInnen, waren in Gewahrsam genommen worden. Wegen dieser Maßnahme hatten die DemonstrantInnen Klage erhoben. Die RichterInnen haben diesen Klagen nun Recht gegeben. Die Kosten des Verfahrens muss die Behörde tragen. aha