Bahnblockade verboten

Gericht untersagt Lokführergewerkschaft Streik. Grund: Vertrag mit anderen Gewerkschaften regele bereits Tarife

FRANKFURT/MAIN dpa ■ Im Tarifkonflikt bei der Bahn dürfen die Lokführer bis auf weiteres nicht streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte gestern eine einstweilige Verfügung, die die Bahn vor Ostern erwirkt hatte. Dagegen hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Widerspruch eingelegt, der aber nun zurückgewiesen wurde. Damit bleibt der GDL untersagt, zu Streiks und sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen aufzurufen, um einen eigenen Tarifvertrag für Lokführer durchzusetzen.

Die Richter befanden einen Streik derzeit als „unverhältnismäßig“, da es bereits einen Tarifvertrag zwischen der Bahn und den Gewerkschaften Transnet und GDBA gebe, in dem auch die Rechte und die Bedürfnisse der Lokführer berücksichtigt seien. Die Tarifpluralität in einem Unternehmen sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zu vermeiden. Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell zeigte sich von dem Urteil enttäuscht und kündigte umgehend Berufung beim Landesarbeitsgericht an.