GERÄTEMANGEL
: BGH stärkt Verbraucher

Kunden müssen kein Nutzungsentgelt zahlen, wenn sie ein Mängelgerät bis zur Rückgabe an das Kaufhaus benutzt hatten. So entschied der Bundesgerichtshof. Quelle hatte von einer Kundin 70 Euro Wertersatz gefordert, weil sie einen defekten Backofen nach anderthalb Jahren umtauschte – erst da hatte sie den Fehler entdeckt. (dpa)