Kein Kreuzchen vor Video-Augen

Gut 50 Sparkassen- und Bankfilialen werden bei der Bürgerschaftswahl am Sonntag als Orte der Stimmabgabe genutzt. Wenn Geldinstitute zu Wahllokalen umfunktioniert werden, befinden sich in ihren Schalterräumen meist Dutzende von Video-Augen – die von den Gastgebern wohl nicht eigens demontiert werden für die diskrete Kreuzchenabgabe. Eine gestern herausgegebene Warnung der „Bürgerinitiative St. Pauli: Ein Stadtteil steht auf“ ist also berechtigt, doch haben sich die Behörden in der Vergangenheit mit der Problemlage offensichtlich nie konfrontiert gesehen: Die Verfassung garantiert jedoch freie und geheime Wahlen, und das Landeswahlgesetz schreibt eine Ausstattung der Wahlräume vor, so „dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt“. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Hans-Herrmann Schrader hat sich daher der Problematik angenommen: „Während der Stimmabgabe darf es natürlich keine Überwachung der Kassenräume geben“, sagt Schrader. „Die Haspa hat bereits im Vorwege gegenüber dem Landeswahlleiter versichert, die Kameras auszustellen. Dieser Forderung werden auch die anderen Geldinstitute nachkommen.“ Schrader zufolge soll sogar per Plakat bekannt gemacht werden, dass es in den Schalterhallen anders ist als sonst: „Dieser Raum ist nicht videoüberwacht.“ KVA