miethai & co Wenn die Wohnung brennt
: Beweisen, wer Schuld hat

Was geschieht, wenn meine Wohnung nach einem Brand unbewohnbar ist? Zum einen muss ich keine Miete mehr bezahlen, bis die Wohnung wiederhergestellt ist. Zum anderen kann ich vom Vermieter verlangen, dass er den Schaden in angemessener Zeit beseitigt, so dass ich die Wohnung wieder benutzen kann. Der Vermieter ist nämlich dazu verpflichtet, mir die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen.

Wenn der Vermieter das Feuer verschuldet hat, zum Beispiel weil die Wohnung von ihm mit einer fehlerhaften Elektroinstallation ausgestattet wurde, muss er mir zudem meinen sonstigen Schaden ersetzen.

Anders liegt der Fall nur, wenn ich den Brand verursacht oder verschuldet habe. Dann kann der Vermieter von mir die Zahlung der Miete verlangen. Wenn ich schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe, muss ich auch den durch den Brand verursachten Schaden begleichen. Falls ich vertraglich die anteiligen Kosten einer Versicherung der Mietsache bezahle, z. B. die Gebäudeversicherung, gelten besondere Haftungsgrenzen. Hier geht die Rechtsprechung davon aus, dass meine Haftung für einen davon gedeckten Schaden stillschweigend auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist. Das gilt auch, wenn die Gebäudeversicherung mich in Regress nimmt.

Doch wer muss das Verschulden beweisen? Wenn die Wohnung infolge des Mietgebrauchs zerstört worden ist, muss ich als Mieterin beweisen, dass ich den Schaden weder verursacht noch verschuldet habe. Dann trage ich also die Beweislast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Brand entsteht, während ich oder andere Personen sich in der Wohnung aufgehalten haben.

Wenn unklar ist, ob das Feuer infolge des Mietgebrauchs entstanden ist, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schadensursache aus meinem Verantwortungsbereich entstammt.

Und noch einmal ganz deutlich: Ich hafte als Mieterin für meine Familienangehörigen, Untermieter und Gäste mit.

Fotohinweis: Martina Stoldt ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de