Österreich schottet sich ab

WIEN afp ■ Im Vorfeld der EU-Erweiterung hat Österreich den Zugang für den Arbeitsmarkt beschränkt. Das am Dienstag vom Kabinett beschlossene Gesetz soll für maximal sieben Jahre verhindern, dass Bürger aus acht der neuen EU-Mitgliedsländer mit dem Beitritt am 1. Mai vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Tschechien, der Slowakei und Sloweniens müssen wie bisher eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Ausgenommen sind von der Regelung Malta und Zypern sowie diejenigen, die beim Beitritt schon länger als zwölf Monate mit einer Erlaubnis in Österreich arbeiten. Die EU-Kommission äußerte Besorgnis. Auch in Deutschland brauchen Bürger aus den Beitrittsländern mit Ausnahme Maltas und Zyperns zunächst zwei Jahre lang weiter eine Arbeitsgenehmigung.