Spendenpraxis wird durchleuchtet

Bundestagsverwaltung prüft Umgang von CDU und FDP mit Großspenden. Beide Parteien sehen sich im Recht: Allianz-Zuwendung habe Limit nicht überschritten

BERLIN dpa/rtr ■ Die Bundestagsverwaltung prüft den Umgang von CDU und FDP mit zwei größeren Spenden des Versicherungskonzerns Allianz. Das bestätigte gestern eine Sprecherin. Spiegel Online hatte berichtet, CDU und FDP hätten zwei Großspenden von jeweils 60.000 Euro nicht angegeben. Die Allianz hatte allen Bundestagsfraktionen Mitte Dezember je 60.000 Euro zukommen lassen. Nur SPD und Grüne hätten die Spende unverzüglich gemeldet.

Hintergrund der Prüfungen ist eine Bestimmung im Parteiengesetz, wonach Spenden über 50.000 Euro unverzüglich und nicht erst im Rechenschaftsbericht der Bundestagsverwaltung angezeigt werden müssen. Solche Großspenden werden von der Verwaltung dann schnellstmöglich in einer Bundestagsdrucksache bekannt gegeben. Die Mitte 2002 verabschiedete Regelung soll die Transparenz der Parteifinanzen vergrößern.

CDU und FDP haben ihr Vorgehen bei der Abwicklung der Großspende verteidigt. Beide Parteien verweisen darauf, dass den Bundesparteien jeweils 50.000 Euro und zusätzlich ihren Nachwuchsorganisationen – Junge Union und Junge Liberale – je 10.000 Euro überwiesen worden seien. CDU-Sprecher Claus Zemke sagte, dass es sich bei der CDU und der Jungen Union um eigenständige Organisationen handele. Außerdem habe der Spender das Geld auf ein Konto der CDU und ein Konto der Jungen Union geleitet. Die CDU vertrete daher die Auffassung, dass sie die Spenden nicht sofort habe anzeigen müssen, weil die Zuwendung nicht höher als 50.000 Euro gewesen sei. Der Betrag werde später im Rechenschaftsbericht angegeben. Ähnlich äußerte sich die FDP.

Die Bundestagsverwaltung will nun klären, ob Spenden an Mutterpartei und Nachwuchsorganisationen getrennt werden können oder als Einheit betrachtet werden müssen.