Zwischen den Stelen bleibt’s eng

Gericht weist Klage ab, die ein Rollstuhl-freundlicheres Holocaust-Mahnmal forderte

Dem Bau des Holocaust-Mahnmals im Herzen der Hauptstadt steht juristisch nichts mehr im Wege. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch eine Klage des Sozialverbandes Berlin-Brandenburg gegen den Bau zurück. Der Verband hatte moniert, dass das Areal für Rollstuhlfahrer nicht geeignet ist. Behinderten Menschen müsse der Zugang zum Mahnmal für die ermordeten Juden Europas nicht vollständig ermöglicht werden, urteilte dagegen das Gericht. Das Mahnmal sei von nationaler Bedeutung und genieße als Kunstwerk besonderen verfassungsrechtlichen Schutz.

Öffentliche Anlagen müssen normalerweise so gebaut werden, dass Behinderte sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte aber in diesem Falle eine Ausnahmeregelung erteilt.

Der Sozialverband hatte kritisiert, dass nur 13 Achsen für Behinderte im Rollstuhl ohne fremde Hilfe zu nutzen seien. Die übrigen Bereiche des Stelenfeldes seien wegen der wellenförmigen Vertiefungen und des Gefälles nicht erreichbar.

Der Bundesgesetzgeber hat laut Gericht die Errichtung des Denkmals beschlossen, um an ein unvorstellbares Geschehen in der deutschen Geschichte zu erinnern. Eine Abänderung würde die künstlerische Konzeption gefährden, urteilte das Verwaltungsgericht. Die Belange der Behinderten seien ausreichend berücksichtigt, weil entsprechende Trassen auch ins Innere und an die tiefen Stellen des Denkmals führten.

Anfang April haben die Bauarbeiten am Mahnmal begonnen. Das Denkmal war nach jahrelanger kontroverser Diskussion im Juni 1999 vom Bundestag beschlossen worden und soll 27 Millionen Euro kosten. 2005 soll es fertig gestellt sein. DPA