Das Problem der staatlichen Kliniken

Wenn sich die Stadt der Pensionen entledigt

Die im LBK zusammengeschlossnen staatlichen Kliniken sind 1995 vom rot-grauen Senat von der Gesundheitsbehörde in einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ überführt worden. Seither ist nicht mehr die Stadt für die Zahlung der jährlich 40 Millionen Euro Pensionen ehemaliger Krankenhausangestellter zuständig, sondern der LBK selbst. Die Gelder für die „Altlasten“ fanden 1995 noch vertraglich in den Pflegesatzverhandlungen mit den Krankenkassen Berücksichtigung. Durch die gesetzliche Gesundheitsreform sind diese Verträge nichtig geworden. Bei der neuen Budgetierungen oder Fallkostenpauschalen finden die Pensionen keine Berüchsichtigung mehr, so dass die LKB-Kliniken die Mittel für diese Altlasten selbst erwirtschaften müssten.KVA