Sind doppelte Diäten erlaubt?

Bremischer Staatsgerichtshof muss Frage der Verfassungswidrigkeit von Zulagen für Vize-Fraktionschefs später prüfen – Klage der Schill-Partei formal „unzulässig“

Bremen taz ■ Der Bremer Staatsgerichtshof hat gestern aus formalen Gründen die Klagen gegen die Sonder-Diäten für stellvertretende Fraktionsvorsitzende abgewiesen. Die Schill-Partei und der zur Schill-Partei übergetretene Ex-CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Mathias Henkel hatten das Verfahren mit Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2000 angestrengt: Sonderzulagen für andere Personen als die Fraktionsvorsitzenden verletzten die Gleichheit der Abgeordneten, urteilte das Gericht. In dem Verfahren ging es um Thüringen. Die Schill-Partei habe kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Zulagen in Bremen, erklärt das Gericht, und Henkel habe die Fristen versäumt, da er diese Praxis als CDU-Abgeordneter lange hingenommen hatte.

In Bremen wird der Staatsgerichtshof dennoch über die Sache verhandeln müssen, da der FDP-Abgeordnete Willi Wedler eine gleichlautende Klage eingereicht hat.

Im Vorfeld der Verhandlungen ist die Praxis der Fraktionsfinanzierung in zwei Punkten korrigiert worden. Die CDU-Fraktion hat die Zulage für eine Kassenwartin der Fraktion gestrichen – das war in der vergangenen Legislaturperiode die Abgeordnete Sigrid Koestermann gewesen. Und zudem hat die CDU-Fraktion eine Zulage, die die Reduzierung der Fraktionszuschüsse nach der Wahlniederlage abfedern sollte, im Dezember überraschend zurückgezahlt.

In Juristenkreisen ist das Urteil aus dem Jahre 2000 umstritten und wird als „realitätsfern“ kritisiert. Die Frage, wie sehr Vize-Fraktionsvorsitzende durch diese Rolle besonders belastet sind, spielt allerdings in der juristischen Betrachtung keine Rolle. Dass Koestermann mit den Fraktionsfinanzen besonders befasst war, sei ihm als Mitglied der Fraktion „nicht aufgefallen“, erklärte Kläger Henkel.

In der Bremer juristischen Debatte wird darauf verwiesen, dass im Unterschied zu dem thüringischen Fall die Bremische Bürgerschaft ein Halbtags-Parlament ist. Wenn die Arbeit als stellvertretender Fraktionsvorstand als eine Vollzeit-Arbeit verstanden würde, könnte damit die doppelte Diät begründet werden. Gegen eine solche Entscheidung des Staatsgerichtshofs könnte FDP-Mann Wedler dann das Bundesverfassungsgericht anrufen. Klaus Wolschner