piwik no script img

Archiv-Artikel

Gerichts-Roulette

GAL-Verfassungsklage gegen Konzession des Senats für Online-Glücksspiel wird morgen verhandelt. Grüne monieren bereits aufgetretene Sicherheitsmängel

Die Chancen der GAL-Fraktion, ihre Klage gegen das Online-Roulette der Spielbank Hamburg zu gewinnen, steigen: Ein halbes Jahr nach der Lizensierung des Internet-Glücksspiels sind bereits Sicherheitsmängel deutlich geworden. Einem Spieler aus Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, beim Roulette mitzusetzen, obwohl nur SpielerInnen aus Hamburg zugelassen sind und das von der Spielbank auch kontrolliert werden soll.

Und wenn es so einfach ist, sich von außen einzuloggen, kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Dorothee Freudenberg, „dann wird es auch möglich sein, unterhalb der Altersgrenze von 18 Jahren mitzuspielen“. Die Klage der Grünen wird morgen früh vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht erörtert.

Die GAL klagt gegen die Konzessionserteilung durch den Senat. Dieser habe voreilig das Online-Roulette genehmigt, obwohl die Spielbank keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen habe, Suchtgefährdete oder Jugendliche vor dem Glücksspiel zu schützen. Der Senat aber hält dagegen, dass der Schutz dadurch gewährleistet sei, dass die Spieler sich bei der Anmeldung ausweisen müßten – und nur mitsetzen dürften, wenn sie erwachsen und nicht fürs Casino gesperrt sind.

Auch dass Spieler ihren Wohnort in Hamburg haben müssen, hatten CDU, Schill-Partei und FDP in einem Petitum Ende Oktober noch mit unter Spielerschutz aufgezählt. Nachdem dabei nun Pannen bekannt geworden sind, argumentiert der Senat in der Antwort auf eine kleine GAL-Anfrage, dass diese Maßnahme ohnehin allein „dem Fiskalinteresse der anderen Länder und nicht dem Spielerschutz“ dienen sollte.

Für Freudenberg aber hat sich gezeigt, dass „die Technik nicht so sicher ist, wie die Spielbank immer behauptet hat“. Sie fürchtet, dass auch der Spieler- und der Jugendschutz nicht hinreichend gesichert sind. Dass der Computer überlistet werden kann, hatte die Software-Firma, die das Programm entwickelt hatte, nach der ersten Panne selbst eingeräumt – und dem Spieler aus NRW das Geld zurückerstattet, das er beim Hamburger Online-Roulette verloren hatte. ELKE SPANNER