präventives abhören

Bayern als Vorbild?

Bayern ist nach Thüringen die Nummer zwei in Deutschland, die das Präventivlauschen einführen will. Im Rest Deutschlands darf die Polizei Telefone nur nach einer Straftat abhören. Im so genannten G-10-Gesetz ist zwar auch präventives Abhören vorgesehen, aber nur für Staatsschutzdelikte und nur durch den Verfassungsschutz. Bayerns Innenminister Beckstein ist sicher, dass andere Länder bald dem „bayerischen Vorbild“ folgen – das eigentlich ein thüringisches Vorbild ist.CHR