heute in bremen
: „Restriktive Gesetze fehlen“

Das Gleichstellungsrecht für Behinderte – Deutschland und USA im Vergleich

taz: Herr Frehe, heute Abend stellen Sie das Antidiskriminierungsrecht für behinderte Menschen in Deutschland auf den Prüfstand – im Vergleich zu den USA. Wie steht Deutschland da?

Horst Frehe, behindertenpolitischer Sprecher B90/Grüne: Wir holen auf, haben aber immer noch wesentlich weniger effektive und restriktive Maßnahmen zur Gleichstellung behinderter Menschen.

Wo sind die USA weiter?

Bereits seit den 70er Jahren dürfen öffentliche Gebäude Behinderte nicht mehr diskriminieren. Das führte zum Beispiel zu Gebärdendolmetschern in den Unis und zu barrierefreien Bussen. Mit dem „Americans with Disabilities-Act“, kurz ADA, von 1990 wurde das Gleichstellungsrecht erweitert: Benachteiligungen und Ausgrenzung können eingeklagt werden.

Das ist mit unseren Gleichstellungsgesetzen wie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht möglich?

Das ADA war das Vorbild, aber es wurden eher Verfahrensregeln geschaffen, keine scharfen Gesetze. In den USA hat jeder Einzelne Schadenersatzanspruch, wenn ein Bus nicht barrierefrei ist – mit drastischen Strafen.

Noch ein Wort zur Referentin Marilyn Golden...

... sie ist eine der Ikonen der Behindertenbewegung in den USA. Sie schult seit Jahren Arbeitgeber und öffentliche Institutionen, wie das ADA anzuwenden ist. INTERVIEW: FEZ

Antidiskriminierungsrecht für behinderte Menschen. Bürgerschaft, Nebengebäude, Raum 416, 18 Uhr