Volk begehrt zu klein

Klaus-Dieter Schwettscher nimmt es mit Ironie. „Wenn‘s denn nützt“, seufzt der Projektleiter des Hamburger Volksbegehrens „Gesundheit ist keine Ware“ bei der Gewerkschaft ver.di, „dann machen wir es eben so.“ Für mehr als 2000 Euro hat Schwettscher jetzt Aufkleber drucken lassen, mit denen die an Straßen und Plätzen aufgestellten Schilder für das gestern gestartete Volksbegehren (taz berichtete) formgerecht überklebt werden. Denn auf den Plakaten war, das wurde amtlicherseits nun herausgefunden und umgehend moniert, eine Kleinigkeit zu klein: Das Impressum.

„Die Kennzeichnung des Berechtigten“ dürfe „nicht kleiner als 4 cm sein“, hatte das Bezirksamt Mitte nach intensivem Studium der Rechtslage entdeckt. Und zwar unter der Ziffer „3.2.4 der Verfahrensanweisung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Wegen“. Und deshalb von ver.di, welche das Volksbegehren gegen den vom Senat geplanten Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser koordiniert, die umgehende Korrektur eines „gravierenden Fehlers“ angemahnt. Nun werden die Plakate mit Aufklebern verziert, deren Letterngröße der „geforderten Norm“ Genüge tut.

„Auf die Bestimmung hatte uns niemand zuvor hingewiesen“, sagt Schwettscher und versucht, das Positive zu sehen: „Es wird ja noch mehr Volksbegehren gegen diesen Senat geben. Dann weiß man ja jetzt, wie es formvollendet geht.“ smv