Bußgeld für S-Bahn-Blockierer

Kölner Amtsgericht stellt Verfahren gegen einen 36-Jährigen ein, der vor einem Jahr eine mit Neonazis besetzte S-Bahn an der Weiterfahrt nach Chorweiler gehindert hat

KÖLN taz ■ Mit einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße endete am Montag vor dem Kölner Amtsgericht der Prozess gegen einen 36 Jahre alten Mann. Er hatte sich am 15. März des Vorjahres im S-Bahnhof Gürtel/Geldernstraße vor einen Zug der Linie 11 gesetzt. Darin saßen etwa 60 Neonazis, die in Chorweiler gegen den Bau einer Moschee demonstrieren wollten. Die Staatsanwaltschaft hatte den Kölner wegen Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Landfriedensbruch und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz angeklagt.

Der Angeklagte gab lediglich zu, sich auf die Gleise gesetzt, über Megafon um Unterstützung gerufen und über rechtsextreme Straftaten informiert zu haben. Dies aber, so sein Rechtsanwalt, sei keine Nötigung gewesen. Bestritten wurde der Widerstand gegen die Staatsgewalt bei der Festnahme und der „Landfriedensbruch“. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, über Megafon andere Demonstranten dazu aufgefordert zu haben, durch Besetzen der Türen die Bahn am Weiterfahren zu hindern. Außerdem habe er die Neonazis daran gehindert, ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen. Der Angeklagte wies in seiner Einlassung zur Sache darauf hin, dass dies eher auf die Teilnehmer der genehmigten linken Gegendemonstration zuträfe, die durch ein großes Polizeiaufgebot daran gehindert wurden, nach Chorweiler zu gelangen.

Die Verhandlung dauerte knapp eine Viertelstunde. Der Richter hatte zunächst 200 Euro Buße festgesetzt, erhöhte dies aber nach Einspruch der Staatsanwaltschaft auf 500 Euro. Das Geld geht an den Don-Bosco-Club in Mülheim. Nach Angaben von Regine Appenrodt, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, gab es schon „viele Verfahren“ in dieser Sache, die zum Teil eingestellt wurden. Einige seien noch anhängig. JÜRGEN SCHÖN