Gezielter Schrotschuss

Das Bremer Oberverwaltungsgericht entscheidet heute, ob die Rodung der Uniwildnis fortgesetzt wird. Im Gegensatz zum Senat hörte es dazu Beteiligte

Bremen taz ■ Die Axt in der Uniwildnis hat sich vorübergehend im juristischen Paragraphen-Dschungel verheddert. Ohne Berücksichtigung eines zulässigen Bürgerantrages hatte die Stadt Bremen letzten Donnerstag mit der Abholzung des Gebiets begonnen, um einen Campingplatz zu errichten (siehe Kasten rechts). Aus diesem Grund stoppte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag die Rodungsarbeiten. Gestern hörte es die beteiligten Parteien an.

Andreas Reich als Vertreter des Bürgerantrages zeigte sich verwundert, wie das Ansinnen so vieler BremerInnen ignoriert werden konnte: „Es hat scheinbar ein Unwillen der Parlamentarier vorgelegen, sich mit dem Thema zu befassen.“

Die lange Untätigkeit versuchte Peter Noltenius von der Bremer Baubehörde zu rechtfertigen. Der Bürgerantrag, der sich auf zehn flächenpolitische Projekte bezieht, sei ein „Schrotschussantrag“. „Demnach müssten wir überall in Bremen die Baumaßnahmen einstellen.“ Dem widersprach der Vorsitzende Richter Matthias Stauch. Der Antrag sei sehr konkret gefasst.

Von der Möglichkeit, den Antrag vorsorglich abzulehnen, hatte der Senat keinen Gebrauch gemacht. „Das war keine Alternative. Vielleicht war ja was dabei, was wir für gut befunden hätten“, erklärte Noltenius. Dies innerhalb von acht Monaten herauszufinden war der Großen Koalition nicht gelungen. Dafür räumte Noltenius ein, dass es ja auch die Option gäbe, sowohl das Naherholungsgebiet zu erhalten, als auch einen Campingplatz zu bauen. „Das höre ich zum ersten Mal aus der Koalition“, stellte Karin Mathes von den Grünen fest. Das Urteil des OVG wird heute gesprochen. hsc