Kommission will Bahn-Verträge kippen

Für die EU ist klar: Die Berliner Abkommen mit der DB Regio über den Regional- und S-Bahn-Verkehr sind rechtswidrig

Die geplanten Verträge über den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Berlin und Brandenburg mit der Deutsche-Bahn-Tochter DB Regio könnten schon hinfällig sein, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind. Die Europäische Kommission hat im Bundesverkehrsministerium gegen die undurchsichtige Vergabepraxis in fünf Ländern, darunter auch Berlin und Brandenburg, interveniert. Nach Auffassung der EU-Kommission sei die „Rechtmäßigkeit“ der Verträge zu beanstanden.

Berlin und Brandenburg verhandeln derzeit mit der DB Regio über den gemeinsamen Regionalverkehr. Der Vertrag über den S-Bahn-Verkehr zwischen Berlin und der Bahn stehe kurz vor dem Abschluss, bestätigte eine Sprecherin des zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die Kommission beanstandet neben den fehlenden Ausschreibungen auch die geheime Verhandlungsführung. Das „gemeinschaftliche Transparenzgebot“ werde verletzt.

Die zuständige Senatsverwaltung bleibt gelassen. Nach geltendem Recht seien Ausschreibungen im Regionalverkehr nicht nötig. Selbst die EU sehe dies erst zwingend ab 2005/2006 vor. Die Kommission will Vertragslaufzeiten verhindern, die weit über diesen Zeitpunkt hinausgehen. In der Regel gelten die Verträge länger als zehn Jahre. Bahn-Konkurrenten wie das Unternehmen connexx bleiben so lange außen vor.

Die Grünen im Abgeordnetenhaus warnen davor, die Kritik der Kommission auf die leichte Schulter zu nehmen. Der verkehrspolitische Sprecher Michael Cramer forderte, den S-Bahn-Verkehr neu auszuschreiben und die vorgesehene Laufzeiten von 15 Jahren zu verkürzen. Sein CDU-Kollege Alexander Kaczmarek sagte, Monopolverträge ohne Wettbewerb dürfe es nicht mehr geben. In der Senatsverwaltung wird auf die hohen Kosten kürzerer Laufzeiten verwiesen. Großzügige Rabatte gebe es so nicht.

Die Bundesregierung hat sechs Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Bis dahin müssen die betroffenen Länder ihre Position dargelegt haben. Es ist zu erwarten, dass sie sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg beziehen, das die Praxis der Länder noch im September gebilligt hatte. Die Kommission ist darauf vorbereitet. Sie kommt zu dem Schluss: „Der Rechtsansicht des OLG Brandenburg kann nicht beigepflichtet werden.“ THORSTEN DENKLER