Mithören, was das Ohr begehrt

Es war schon immer die Begierde von Polizei und Geheimdiensten in Hamburg, in Wohnungen und Schlafzimmern lauschen zu dürfen. Unter den Parteien fanden sich immer wieder Befürworter solcher Maßnahmen. So setzte eine große Koalition 1990 gegen die Stimmen der Grünen ein Hamburger Polizeigesetz durch, dass auch das Belauschen von Berufsgeheimnisträgern bei nicht definierten Verdachtsmomenten erlaubt. Der grüne Polizist Manfred Mahr, Jurist Gerhard Strate und Pastor Christian Arndt klagten vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht. 1998 setzte die Kohl-Regierung mit den Stimmen der SPD einen weiteren Grundstein; woraufhin FDP-Justizministerin Sabine Leuthäusser-Schnarrenberger zurücktrat. Nach der Regierungsübernahme in Hamburg gestand der Rechtssenat solche Kompetenzen zur „präventiven Gefahrenabwehr“ auch dem Verfassungsschutz zu. kva