Weiter roden!

Bremer Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Bürgerinitiative ab. Uniwildnis darf plattgemacht werden

Bremen taz ■ Die Rodungsarbeiten für einen Campingplatz am Stadtwaldsee können sofort weitergeführt werden. Diesen Beschluss gab gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) bekannt – einen Tag nach einer Anhörung zu dem Thema (taz berichtete). Der Rodungsstopp für die 5,7 Hektar große Fläche, den das OVG Anfang der Woche verfügt hatte, war nur von kurzer Dauer.

Geklagt hatten Vertreter eines von mehr als 11.000 Personen unterzeichneten Bürgerantrags, der im Mai 2003 bei der Bürgerschaft eingereicht worden war und der sich kritisch mit der Flächen-, Verkehrs- und Baupolitik in Bremen auseinandersetzt. Das Parlament hatte ihn an die zuständigen Deputationen überwiesen, die bis heute nicht abschließend beraten haben.

Die Grünen sehen in dem Urteil, dessen Begründung erst in den nächsten Tagen veröffentlicht wird, gleichwohl eine „schallende Ohrfeige“ für die große Koalition. Das Gericht habe in der Anhörung den Umgang von Senat und Bürgerschaftsmehrheit mit dem Bürgerantrag gerügt, sagte Grünen-Umweltexpertin Karin Mathes.

Das „Bremer Forum für Wohn- und Lebensqualität“ forderte Bausenator Jens Eckhoff (CDU) auf, vor einer Anhörung der Vertrauenspersonen des Antrags in den Deputationen nichts anzuordnen, was deren Forderungen entgegensteht. „Dieses Mindestmaß an demokratischer Kultur und Respektierung von Bürgerwillen muss gewahrt werden“, so Jan Saffe vom Forum. jox

Infos unter www.buergerantrag.de