DER LAUSCHANGRIFF

Als großen Lauschangriff bezeichnet man das Abhören von Gesprächen in Wohnungen und Geschäftsräumen mit Mikrofonen. Das Abhören von Telefonaten fällt nicht darunter, es gilt als eigene Ermittlungsmethode. Als kleinen Lauschangriff kennt man das Abhören außerhalb geschützter Gebäude. Die Wohnraumüberwachung kann zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Lauschangriffe zur Gefahrenabwehr sind in den Polizeigesetzen der Länder seit langem vorgesehen. Diskussionen gab es erst um den Lauschangriff zur Strafverfolgung, weil dazu eine Grundgesetzänderung erforderlich war und die FDP sich als damalige Regierungspartei sträubte. 1998 wurden Grundgesetz und Strafprozessordnung entsprechend geändert. CHR