Bloß raus

Ausländerbehörde will Afrikaner ohne gültige Papiere abschieben. Helfer werfen Behörde vor, Rückkehr durch verzweigte Flugroute zu erschweren

von EVA WEIKERT

Mark Nerlinger ist empört. Der Anwalt wirft der Hamburger Ausländerbehörde vor, die Hoheit von Ländern zu missachten und Menschen ohne gültige Papiere abzuschieben. Am Dienstag sollen zwei seiner Mandanten mit so genannten Standardreisedokumenten nach Burkina Faso abgeschoben werden, obwohl das Land die Papiere nicht anerkennt, wie der Jurist moniert. „Die Behörde darf nicht abschieben, wenn vorab klar ist, dass die Betroffenen nicht einreisen dürfen.“ Zugleich umgeht die Behörde laut Flüchtlingsrat den bei Einreiseverweigerung gebotenen Rücktransport durch verzweigte Flugrouten.

Beide Afrikaner sind ihrem Rechtsvertreter zufolge ausreisepflichtig. Auch bestehe kein Zweifel an der Herkunft des 19- und des 21-Jährigen aus Burkina Faso. Weil die burkinische Botschaft in Berlin aber weder Pässe noch Passersatzpapiere ausgestellt hat, sollen sie laut Nerlinger mit einem Einweg-Ticket der Ausländerbehörde abgeschoben werden. Dieses EU-Standardreisepapier, das nur für die einmalige Einreise in ein bestimmtes Land gültig ist, erkennt Burkina Faso aber nicht an, wie aus einem der taz vorliegenden Schreiben der Botschaft hervorgeht.

Die Ausländerbehörde versichert indes das Gegenteil. „Burkina Faso nimmt Menschen mit dem Papier zurück“, erklärt Sprecherin Ulrike Nehls-Golla, „und hat das in der Vergangenheit in mindestens zwei Fällen getan.“

Dass es nicht rechtens ist, Menschen ohne gültige Ausweis-Papiere abzuschieben, bestätigte kürzlich das Verwaltungsgericht. Es verbot die Abschiebung eines Afrikaners mittels des Einweg-Tickets nach Benin, weil das Land die Aufnahme verweigerte. Nerlinger fordert, die Behörde dürfe das Standardreisepapier nur in Absprache mit den Zielländern ausstellen. „Das ist auch im öffentlichen Interesse, weil Abschiebungen viel Geld kosten.“

Denn verweigert ein Land die Aufnahme des Abgeschobenen, muss die Ausländerbehörde für seine Rückkehr bezahlen. Diese werde aber durch verzweigte Reiserouten erschwert, wie der Flüchtlingsrat beklagt.

Bei Direktflügen haftet die Airline für die Beförderung mit ungültigen Papieren und muss den Rücktransport übernehmen. Am Dienstag schickt die Behörde Nerlingers Mandanten aber mit Lufthansa nur bis nach Paris, wo eine afrikanische Airline übernimmt. Auf die Weise werde die Pflicht zum Rücktransport „umgangen“, rügt der Flüchtlingsrat. „Ohne Ausweis-Papiere“, so Gunßer, „drohen die Gestrandeten ins Gefängnis oder ein weiteres Land verschoben zu werden.“