Motassadeq muss noch warten

Der Anwalt des unter Terrorverdacht stehenden Mounir El Motassadeq hat noch keinen Haftentlassungsantrag für seinen Mandanten gestellt. Anwalt Josef Gräßle-Münscher erklärte gestern, er werde das zu Wochenbeginn tun und über das Wochenende an dem Antrag arbeiten. Der 29-jährige Student Motassadeq war vor knapp einem Jahr vor dem Hamburger Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum 3.066-fachen Mord zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und zur Neuverhandlung an das OLG zurückverwiesen. Das OLG muss auch über die Aufhebung der Haft entscheiden.

Motassadeq selbst hat sich laut Gräßle-Münscher über das Urteil gefreut, als er ihn gestern im Gefängnis besuchte. „Das war für ihn einen ganz große Erleichterung. Alle Lebensgeister sind erwacht. Er sagte: ‚Ich muss jetzt raus aus dem Knast.‘“ Der Anwalt rechnet damit, dass die Hamburger Richter ein bis zwei Wochen zur Entscheidung brauchen.

Die Bundesrichter hatten vorrangig bemängelt, dass das Hamburger Gericht nicht die entlastenden Aussagen des von den US-Behörden gefangenen Terrorverdächtigen Binalzzibh ins Urteil hatten einfließen lassen – da dessen Aussage erst später bekannt geworden war. AP