RADAROPFER KLAGEN GEGEN DAS BUNDESVERTEIDIGUNGSMINISTERIUM

Im Musterprozess um Strahlenschäden durch Radargeräte der Bundeswehr wird seit gestern vor dem Landgericht Bonn verhandelt. Vier an Krebs erkrankte frühere Soldaten, die bis in die 80er-Jahre am Radar gearbeitet hatten, sowie die Witwe eines bereits verstorbenen fünften Soldaten verlangen vom Verteidigungsministerium jeweils rund 60.000 Euro Schmerzensgeld. Die Bundeswehr habe bis in die 80er-Jahre die Soldaten der vollen radioaktiven Strahlung der Geräte ausgesetzt und nicht über die Risiken aufgeklärt, heißt es von der Klägeranwaltskanzlei Geulen und Klinger. Die Männer, die die Geräte bedienten, litten an Krebs und müssten entschädigt werden. Die Bundeswehr bestreitet eine vorsätzliche Gefährdung. Die Anwälte vertreten 940 Soldaten und Techniker, darunter auch 190 frühere Angehörige der DDR-Armee. Über deren Entschädigung wird ab dem 25. März vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt. 190 Mandanten seien bereits gestorben. Frühestens am 30. April wird das Bonner Gericht über die Klagen entscheiden. KÜP FOTO: ROLF SCHULTEN