Kirchenaustritt: Gebühr vor EGMR

KÖLN taz ■ Die umstrittene Kirchenaustrittsgebühr in NRW beschäftigt jetzt auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Verfassungsbeschwerde gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung eingeführte Austrittsmaut in Höhe von 30 Euro nicht zur Entscheidung angenommen hat, zieht nun ein Kölner Jurist nach Straßburg. „Die Religionsfreiheit bedeutet für mich auch: frei von Religion sein zu dürfen – ohne dafür schikaniert zu werden oder zu bezahlen“, so der 29-jährige Beschwerdeführer Fabrice Witzke. PAB