Dicht: Drogenhilfe West

Das Ende der staatlichen und regional organisierten Drogenhilfe wird eingeläutet, für das Controlling privater Träger gibt es noch kein Konzept

Bremen taz ■ Am 25. März ist Schluss mit der regionalen Anlaufstelle der Drogenberatung im Bremer Westen. „Vorläufig“, wie es intern beschlossen wurde, sollen die Mitarbeiterinnen umgesetzt werden in die zukünftige Zentrale, derzeit in der Ölmühlenstraße im Faulenquartier. Die Arbeiterwohlfahrt als Vermieterin darf sich aber dennoch über ca. 1.000 Euro Miete jeden Monat für die dann leer stehenden Räume freuen, denn so ganz klar ist das Konzept für die neue – zentralisierte und privatisierte – Drogenhilfe noch nicht. Und wer weiß, ob die Räume nicht doch wieder benötigt werden.

Das Thema könnte in den Rang einer Fortsetzungsgeschichte im Rechnungshof-Bericht gelangen: Immerhin war die mangelnde Kontrolle der „Zuwendungen“ an private Träger schon einmal Thema des Rechnungshofes: Es geht bei der Übertragung des staatlichen Drogenhilfe an Private um viel Geld. 3.000 bis 4.500 Drogenabhängige gibt es in der Stadt Bremen. Mehr als fünf Millionen Euro gibt das Land jedes Jahr aus für die ambulante Versorgung und die „niedrigschwelligen Angebote“ der Drogenhilfe. Wenn die Kommune bald, wie vorgesehen, Zuwendungen an private Träger auszahlt, dann müssen vorher vertraglich Ziele festgelegt werden. Die Wirtschaftlichkeit muss überprüfbar sein und hinterher muss auch die vertragsgemäße Verwendung überprüft werden – daran erinnert der Rechnungshof gebetsmühlenartig. Denn schon bei der Vorgabe der Ziele scheitert so manche Behörde.

Erst recht an der Kontrolle, wenn der freie Träger die notwendigen Unterlagen vorlegen muss. Im Rechnungshof-Bericht des Jahres 2003 heißt es wörtlich: „Auf Nachfrage des Rechnungshofs hat das inzwischen für die Bewilligung der Zuwendungen zuständige Sozialressort bestätigt, dass es auch die Verwendungsnachweise der anderen Träger nicht geprüft hat.“ Die Folgebewilligung könne sich so nur auf „morastigem Boden“ bewegen, so Lothar Spielhoff, Präsident des Rechnungshofes.

Im Jahre 2001 hat das Sozialressort sogar eine so genannte „Clearingstelle“ an einen privaten Träger übergeben. Die ist zuständig für Steuerung und Controlling der Hilfe-Maßnahmen. Für die freien Träger ist das eine Schlüsselstelle, denn dort geht es immer um die Auslastung vorhandener Kapazitäten. „U.a. wurde deutlich, dass der Einfluss der freien Träger auf die Zugangssteuerung und den Verbleib der Klienten in ihren Einrichtungen im Betreuten Wohnen sehr ausgeprägt ist“, stellte der Rechnungshof in der ihm eigenen Zurückhaltung fest. Zu Deutsch: Die Struktur riecht streng nach Filz und Selbstbedienung. In die Privatisierung stolpert das Ressort also offenbar in einer Weise hinein, die den Rechnungshof wieder beschäftigen wird.

Die Städtische Deputation hatte im Dezember 2003 das Sozialressort aufgefordert, zu erklären, wie viel Geld durch die Privatisierung gespart werden kann und wo sich das Angebot für die Abhängigen dadurch verbessern lasse. Eine Antwort liegt bis heute nicht vor. Die Ausschreibung der staatlichen Drogenhilfe aber ist für den April fest geplant. Und intern ist auch schon relativ klar, wie die in Bremen etablierten freien Träger sich den Kuchen untereinander aufteilen werden. kawe