Schwere Jungs auf die Insel

Flüchtiger aus Feuerbergstraße kam ins UG. Das Heim bekommt eine Aufsichtskommission. CDU fordert Einschränkung der U-Haft-Vermeidung

Einer der beiden 14-jährigen Jungen, die Ende April aus dem geschlossenen Heim Feuerbergstraße flüchteten (taz berichtete), wurde in der Nacht zu gestern von der Polizei aufgegriffen und in das Untersuchungsgefängnis überführt. Er sei „erneut auffällig“ geworden, die Sozialbehörde sei jetzt „nicht mehr zuständig“, berichtet Pressesprecherin Annika Wichert.

Es handle sich nicht um den ersten Fall dieser Art. Ein im März geflüchteter 16-Jähriger sei ebenfalls ins Untersuchungsgefängnis gekommen. Kritiker der geschlossenen Heime hatten davor gewarnt, dass Jugendliche gerade durch ihre Flucht gefährlicher und ihre kriminelle Karriere beschleunigt würde.

Die Bürgerschaft hat unterdessen die Sozialbehörde aufgefordert, eine „unabhängige Aufsichtskommission“ für die Feuerbergstraße zu schaffen. Laut Wichert sind die Pläne für diese Kommission schon weit gediehen. So sollen dem Gremium sechs Personen angehören, darunter ein Richter, ein Kinder- und Jugendpsychiater oder -psychologe, eine Heimfachkraft, ein Behördenmitarbeiter und zwei noch nicht festgelegte Mitglieder. Der Landesjugendhilfeausschuss hatte ein solches Gremium bereits vor Jahresfrist gefordert, damit Jugendliche mit Beschwerden Gehör finden. Es wird aber nicht vor Herbst eingerichtet, weil noch eine Änderung des Sozialgesetzbuchs erforderlich ist.

Der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Hesse kündigte gestern an, die Möglichkeiten der U-Haft-Vermeidung für Jugendliche einzuschränken. Derzeit gibt es dafür noch eine Jugendwohnung der Jugendgerichtshilfe (JGU) in Bergedorf mit 8 Plätzen. Der CDU-Abgeordnete will dort keine Jugendlichen mehr einweisen lassen, die wegen Totschlags, Vergewaltigung oder Dealens festgenommen wurden.

„Die echt schweren Jungs gehören in die echte U-Haft nach Hahnöfersand“, sagte Hesse. Dazu gehören für ihn auch Dealer und „besonders Fluchtgefährdete“. Die Nutzungsdefinition der JGU solle so geändert werden, dass Jugendrichter die Kinder in besagten Fällen dort nicht mehr einweisen können.

Hesse begründet den Schritt mit den Antworten auf eine große Anfrage, aus der hervorgeht, dass in den vormals an zwei Standorten vorhandenen intensiv betreuten Jugendwohnungen im Jahr 2001 ein der Vergewaltigung und in den Jahren 1998, 2000 und 2001 jeweils ein des Totschlags verdächtigter Jugendlicher untergebracht war. Außerdem hatten im Jahr 2002 neun Jugendliche die Einrichtung „unerlaubt verlassen“.

„Wir können es nicht verantworten, wenn ein Jugendlicher dort ausbricht. Man würde es uns politisch vorwerfen“, sagte Hesse. Die Haftbedingungen auf der Gefängnisinsel Hahnöfersand in der Elbe seien „akzeptabel“. KAIJA KUTTER