Taschendiebe bei der Polizei?

Strafanzeige gegen Beamtin wegen Diebstahls, Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung nach der Demonstration vom Freitag vergangener Woche

Die Behandlung einer Demonstrantin durch die Polizei wird die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Annette H. war nach einer spontanen Bambule-Demo am Freitag, dem 2. Mai, auf dem Heimweg und hatte sich nach eigener Aussage mit einer Gruppe von 15 Leuten auf dem Spielbudenplatz unter einen Verkaufsschirm gestellt, um sich vor dem Regen zu schützen. Plötzlich wurden sie von Beamten der Landesbereitschaftspolizei 24 eingekesselt und ohne Vorwarnung zur Wache 34 in Langenhorn transportiert (taz berichtete).

Die Behandlung während und nach der Ingewahrsamnahme brachten die Betroffene dazu, nun Strafanzeige gegen eine Polizeibeamtin zu stellen. So vermisst sie seit der Nacht auf der Wache ihre Tasche, in der unter anderem Portemonnaie und Personalausweis enthalten waren.

Bereits während des Transports im Mannschaftsbus war H. laut ihrer Anzeige von einer Beamtin mit den Worten „Du stinkst schon, wenn du den Mund aufmachst“ beschimpft worden. Dieselbe Beamtin soll H. ruppig aufgefordert haben, sich auszuziehen. Als H. dies verweigerte, soll die Polizistin gelacht und gesagt haben: „Jetzt hast du richtig Angst, gleich wirst du noch mehr haben.“ H. sei dann von mehreren Beamtinnen gewaltsam ausgezogen worden. Dabei verletzte sich die Frau an der Halswirbelsäule, Kleider wurden zerrissen, die Schuhe beschädigt.

Nach dem Hinweis: „Legst du dich hin, kriegst du Schläge mit dem Schlagstock, die sich gewaschen haben, hier wird nicht gepennt, wir kommen kontrollieren“, saß Annette H. zwischen 23.30 Uhr und 6 Uhr früh kauernd in der Zelle und hörte nach der Anzeige, die der taz vorliegt, folgendes Gespräch zwischen den Beamtinnen mit: „Wo ist ihr Ausweis, wo ist ihr Ausweis geblieben? Gib mir mal ihre Tasche. Der werd ich eine Lektion erteilen.“ Die Tasche hat Annette H. bei ihrer Entlassung nicht zurückbekommen. Nach Auskunft der Wache ist im Polizeibericht vermerkt, dass sich H. nicht habe ausweisen können. In der Tasche waren dagegen alle Papiere, die nötig sind, um die Identität festzustellen. Das können, so H., Zeugen belegen.

Die Frau hat nun Strafantrag wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Bedrohung, Diebstahl mit Unterschlagung und Sachbeschädigung gestellt. Als sie das nach ihrer Entlassung aus der Zelle bereits angekündigt hatte, soll die Beamtin lediglich gesagt haben: „Du kannst uns tausendmal anzeigen, der Staatsanwalt wird dich jedes Mal auslachen.“ Staatsanwaltschafts-Sprecher Rüdiger Bagger bestätigte, dass die Anzeige mittlerweile beim Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei eingegangen sei. Er geht davon aus, dass die Unterlagen anschließend zur Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. OKE GÖTTLICH