PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP (PPP)

Die Zahl ist beeindruckend: fünfundzwanzig Jahre. Das ist die durchschnittliche Laufzeit von PPP-Verträgen. Da bekommt so mancher Kommunalpolitiker kalte Füße. Kein Wunder, legt sich eine Stadt doch für diesen Zeitraum auf einen alleinigen Vertragspartner für die Sanierung, den Unterhalt und Betrieb ihrer Schulen fest.

Bisher war dieser Aufgabenbereich in kommunaler Hand und die Verwaltung vergab einzelne Aufträge per Ausschreibung, meist an mittelständische Unternehmen. Dazu zählt Asbestsanierung genauso wie die Überholung der Sanitäranlage oder die Reparatur der Außenfassade. Jetzt soll das alles von einer Hand gemanagt werden – und diese Hand hängt an einem sogenannten „Bieterkonsortium“, in dem mehrere Firmen zusammengefasst sind. Dazu gehören meistens eine Bank sowie Handwerker- und Hausmeisterfirmen.

Durch PPP wollen die überschuldeten Städte privates Kapital mobilisieren, weil ihr eigenes Gebäudemanagement überlastet ist. Anders als bei Cross-Border-Leasing behält die Kommune bei der Betreibervariante des PPP ihr Eigentumsrecht an den Schulen. Sie zahlt dem Betreiberkonsortium aber eine jährliche Nutzungsgebühr, vergleichbar mit Miete. Das große Problem an PPP-Verträgen sind unvorhergesehene Ereignisse. Was, wenn fünf Jahre nach Vertragsabschluss eine PCB-Verseuchung entdeckt wird? Oder wenn die Schule beschließt, in jeder Klasse Computer zu installieren? Das Betreiberunternehmen könnte Phantasiepreise dafür in Rechnung stellen, weil es ein Exklusivrecht auf die Schule hat.