Begründeter Kahlschlag

Warum die Rodung der Uniwiesen rechtens ist, wurde gestern bekannt

Seit vergangenem Dienstag darf in den Uniwiesen wieder fleißig gerodet werden. Ein Bürgerantrag der „Freunde der Uniwiesen“ hatte den vom Bausenator angeordneten Kahlschlag zwischenzeitlich kurz gestoppt. Jetzt gibt es auch eine Begründung des Bremer Oberverwaltungsgerichtes (OVG), warum die Axt im Walde rechtens ist.

Vor vierzehn Tagen war mit der Rodung der Gehölz- und Wiesenfläche zwischen Unisee und Hochschulring begonnen worden. Die Genehmigung dazu hatte der Senat bereits am 12. Februar erteilt. Und das trotz eines Antrages von 11.000 BürgerInnen gegen diesen Vorgang. Seit dem Juli vergangenen Jahres hatte eine vom Senat beauftragte Deputation Gelegenheit, über die zahlreichen Bedenken in der Bevölkerung zu beraten. Getan hat sie das nicht, auch wurden die Antragssteller nicht gehört. Einen Tag vor Beginn der Rodungsarbeiten, stellte die Fraktion der Grünen einen Dringlichkeitsantrag, den Vorgang zu stoppen, um erst den Antrag zu erörtern. Das lehnte die Bürgerschaft ab.

Durch diese Ablehnung zieht der Senat seinen eigenen Kopf aus der Schlinge. Denn, so dass OVG, „die Ablehnung des Dringlichkeitsantrages enthält auch eine inhaltliche Billigung des Beginns der Fäll- und Rodungsarbeiten vor Abschluss des Verfahrens über den Bürgerantrag.“ Dies sei keine endgültige Sachentscheidung über den auf die Uniwildnis bezogenen Antrag, aber eine vorläufige. Bleibt die Frage, was eine vertagte, finale Klärung der Angelegenheit den „Freunden der Uniwildnis“ brächte, wenn das Gebiet bereits gerodet ist. Das OVG dazu: „Auch die Unterzeichner des Bürgerantrages haben darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Stadtbürgerschaft ihre Kompetenzen als gemeindliche Volksvertretung ausüben kann.“