Angeklagter schuldfähig

Gutachter finden keine Geistesstörung: Im Lindh-Prozess muss das Gericht nun über Mord oder Totschlag urteilen

STOCKHOLM dpa ■ Im Prozess um den Mord an Schwedens Außenministerin Anna Lindh haben Rechtspsychiater den Angeklagten für „psychisch nicht stark gestört“ erklärt. Mijailo Mijailovic sei weder zum Tatzeitpunkt noch danach wegen psychischer Störungen als schuldunfähig einzustufen, hieß es im Gutachten. Das Stockholmer Amtsgericht hatte den Mordprozess gegen den 25-Jährigen für die sechswöchige psychiatrische Untersuchung unterbrochen.

Der Sohn serbischer Zuwanderer hatte gestanden, die populäre sozialdemokratische Politikerin am 10. September vorigen Jahres in einem Stockholmer Kaufhaus mit einem Messer niedergestochen zu haben, als Lindh ohne Begleitschutz einkaufte. Die 46-jährige zweifache Mutter starb in der folgenden Nacht. Mijailovic wurde zwei Wochen später gefasst und gab die Tat kurz vor Prozessbeginn zu. Er nannte kein Motiv und berief sich auf den Zwang „innerer Stimmen“ als Folge akuter psychischer Probleme und der Verweigerung psychiatrischer Hilfe. Das Gericht will das Urteil am 23. März verkünden. Nachdem es Mijailovic bereits für schuldig befand, ist lediglich die Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags offen.