VOLKSMUDSCHAHEDDIN
: Nicht auf EU-Terrorliste

Die EU darf die „Volksmudschaheddin des Iran“ nicht auf einer Liste von Terrorgruppen führen und auch deren Vermögen nicht einfrieren. Dies entschied der Europäische Gerichtshof gestern. In erster Instanz erklärte es eine Entscheidung des EU-Ministerrates, mit der Gelder der Gruppe eingefroren wurden, für unrechtmäßig. (dpa)