Verspätung freut Zumwinkel

DÜSSELDORF dpa ■ Weil ein Durchsuchungsbeschluss einen Tag zu spät erlassen wurde, geht der wegen Steuerhinterziehung angeklagte frühere Postchef Klaus Zumwinkel womöglich haftfrei aus. Wie die Süddeutsche Zeitung gestern berichtete, hatte das Landgericht Bochum einen Teil der Anklage gegen Zumwinkel nicht zugelassen. Wegen des einen Tages Verspätung seien mögliche Vergehen aus dem Jahr 2001 verjährt. Die hinterzogene Summe, wegen der Zumwinkel angeklagt wird, fällt damit um rund 200.000 Euro auf knapp eine Million Euro – und damit unter den Richtwert, ab dem nach einem BGH-Urteil in der Regel Gefängnisstrafen ohne Bewährung fällig werden.