Kritik an Steuer auf Alkopops

BERLIN afp ■ Einen Tag vor der ersten Beratung über die Sondersteuer auf Alkopops im Bundestag hat sich der deutsche Lebensmittelhandel gegen das geplante Gesetz gewandt. Nur die konsequente Anwendung des geltenden Jugendschutzrechts verhindere den Verkauf der alkoholischen Mixgetränke an Kinder und Jugendliche, erklärte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) gestern. Der Verband sprach sich dafür aus, die gesetzliche Altersgrenze für den Alkopopverkauf auf den Packungen klarer anzugeben. Angesichts der etwa 2.500 Mixgetränke auf dem Markt würde es eine solche Kennzeichnung dem Handel erleichtern, die branntweinhaltigen Alkopops bei den Spirituosen einzusortieren. Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Gesetz der Regierungsfraktionen, das neben der Sondersteuer auf Alkopops auch ein Verbot kleiner – und damit billigerer – Zigarettenpackungen vorsieht. So sollen junge Menschen besser vor Alkohol und Tabak geschützt werden.