Psychiatrische Kliniken
: Klatsche vom obersten Gericht

Die Niedersächsische CDU-FDP-Koalition hat sich vom Staatsgerichtshof über die Grenzen der Privatisierbarkeit aufklären lassen müssen. Das ist peinlich – zumal sie von vielen Experten gewarnt worden ist.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass Psychiatriepersonal, das Menschen gegen ihren Willen festhält, vom Staat ausgewählt werden muss. Staatliche Aufseher müssen diesen Leuten Weisungen erteilen können.

Die Kläger haben Recht: Möglicherweise auf nimmerwiedersehen in der Psychiatrie festgehalten zu werden, ist ein weitaus stärkerer Eingriff in die Grundrechte als ein schlichter Gefängnisaufenthalt. Entsprechend intensiver muss die staatliche Kontrolle sein.

Das verträgt sich schlecht mit der Privatisierung der psychiatrischen Landeskrankenhäuser. Denn sie schließt die Fachabteilungen ein, die sich mit schuldunfähigen aber gefährlichen Straffälligen befassen, sowie mit seelisch Kranken, die für sich oder ihre Umgebung gefährlich sind. Dass Niedersachsen hierbei versucht, diese Bereiche mit der „normalen“ Psychiatrie zu verschränken, ist sicher ehrenwert. Die versuchte Privatisierung macht das jetzt zum Problem.