Klingt nach Wasserfolter

betr.: „Freispruch für Brechmittelarzt“, taz vom 5. 12. 08

Gegen seinen Willen führt ein Mensch einem Gefangenen, der auf dem Rücken liegend fixiert ist, mehrere Liter Flüssigkeit ein. Während der zweistündigen „Maßnahme“ wird der Gefangene gesundheitlich behandelt, weil er frühzeitig zu sterben droht. Später stirbt er dann doch noch.

Nicht von ungefähr hört sich das nach einer gruseligen mittelalterlichen Wasserfolter an. Im Rechtsstaat ist Misshandlung kein zulässiges Mittel mehr, aber als Ausnahme von der Regel offensichtlich gut erkennbar. Darüber hinaus ist die Verbreitung von Herz-Kreislauf-Risiken Allgemeinwissen. Welch krude Logik, ausgerechnet den Mediziner unter den Beteiligten mit einem nicht erkannten „Herzfehler“ des Gefangenen zu entschuldigen!

Wenn es den überhaupt gab, angesichts der vielen Böcke im Gutachtergarten … Die butterweiche Urteilsbegründung einer fehlenden „subjektiven“ Schuld trotz „objektiver Pflichtverletzungen“ aufgrund „mangelnder Erfahrung und Ausbildung“ schließlich ist bloß noch ein richterliches Armutszeugnis für Arzt und Polizei.

Als Europäer darf man sich gegenüber Afrika mal wieder schämen, denn bemerkenswerte Klarsicht bewies allein der Bruder des Getöteten mit seinem nüchternen Kommentar. WINFRIED SCHNEIDER, Düsseldorf