NPD-Aufmarsch verboten

Durch Bochum werden heute keine Rechtsextremen ziehen: Das Verfassungsgericht bestätigte gestern das Verbot der NPD-Demo gegen den Neubau der Bochumer Synagoge

VON MIRIAM BUNJES

„Stoppt den Synagogenbau – 4 Millionen fürs Volk“ ist und bleibt Volksverhetzung. Das findet das Bundesverfassungsgericht, das gestern in einem Eilverfahren über eine Klage des NPD-Landesverbandes NRW entschied. Die rechtsextreme Partei hoffte das vor zwei Wochen ausgesprochene gleichlautende Urteil des Oberverwaltungsgerichts kippen zu können. Nun dürfen die Rechten definitiv heute und auch am 20. März nicht durch Bochum ziehen.

Im Vorfeld hatte der Jugendverband der NPD das Verbot des Oberverwaltungsgerichts Münster ignoriert. Auf der Homepage der Jungen Nationaldemokraten rief der NPD-Nachwuchs die Gesinnungsgenossen zur Teilnahme auf. Ein voreiliger Entschluss. Denn auch gestern war eine Demonstration bereits verboten. Dementsprechend hart reagierte auch der Bochumer Staatsschutz: Die Beamten durchsuchten die Büroräume des Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten und die Privaträume des verantwortlichen Funktionärs. „Der Aufruf zu einer verbotenen Demonstration ist eine Straftat“, sagt Christian Kuhnert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum. „Der Verantwortliche kann dafür bis zu einem Jahr ins Gefängnis wandern und muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen.“ Die Rechten waren sich ihrer Sache sicher, glaubt er.

Kein Wunder. Schließlich hatte ihr erster gerichtlicher Vorstoß Erfolg. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stellte vor drei Wochen die Versammlungsfreiheit über die nur als „geringfügig“ erachtete Störung der öffentlichen Ordnung. Außerdem dürfe jede zugelassene Partei ihre Vorschläge zur Steuerpolitik öffentlich machen, sprach das Gericht und hob das Verbot des Bochumer Polizeipräsidenten Thomas Wenner auf. Zwei Wochen später befand das Oberverwaltungsgericht Münster: „Das Motto der Demonstration richtet sich in hetzerischer Weise gegen eine Glaubensgemeinschaft, die durch ihre Verfolgung im Dritten Reich besonders gekennzeichnet ist.“ Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts war damit aufgehoben.

Einen „Meilenstein im Kampf gegen den Rechtsextremismus“ nennt Innenminister Fritz Behrens (SPD) das Karlsruher Urteil. Auch die Bochumer sind erleichtert: „Zum Glück ist es bei dieser Entscheidung geblieben“, sagt Katharina Schubert-Loy von der grünen Ratsfraktion. „Eine andere Entscheidung hätte Deutschlands Justiz nach den Erfahrungen des Holocausts auch sehr schlecht gestanden.“

Eine starke Gegenbewegung hätte es so oder so gegeben. Denn heute ist trotz des glimpflichen Ausgang eine Demonstration angemeldet. Unter dem Motto „Wiederaufbau der Synagoge unterstützen – Neonazi-Aufmarsch verhindern“ beginnt um 10 Uhr am Hauptbahnhof die Demo eines Bündnisses aus Friedensgruppen, Antifa, Kirchen, Parteien und Gewerkschaften. Um 14 Uhr findet auf dem Platz der zukünftigen Synagoge an der Ecke Castroper Straße/Lorenz-Rebbert-Allee die offizielle Veranstaltung der Stadt Bochum statt. Die Polizei erwartet etwa 1.000 TeilnehmerInnen und wenig Stress mit Neonazis. „Die wissen ja auch, dass sie sich sonst die Chancen auf künftige Demos verspielen“, sagt Polizeipressesprecher Michael Bloch.