Begrenzte Freude

Post von der Behörde: Laut GAL-Anfrage bekommen 2.803 Eltern keinen Krippengutschein

Ein Vater wollte eigentlich zum 1. Januar für sein 2-jähriges Kind einen Krippengutschein bekommen. Einen entsprechenden Antrag hatte er im September des Vorjahres gestellt. Darum war er froh, als er endlich Post vom Jugendamt bekam. „Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Antrag nunmehr grundsätzlich bewilligt werden kann“, heißt es in dem maschinell erstellten Schreiben einer Kita-Sachgebietsmitarbeiterin. Allerdings sei aufgrund der „begrenzten Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln“ die Kostenerstattung frühestens ab November möglich.

Das freilich lässt bei dem berufstätigen Vater keine Begeisterung aufkommen. Schließlich ist seine Tochter dann schon drei Jahre alt, den schon heute benötigten Krippenplatz muss er bis dahin komplett selbst bezahlen.

Merkwürdig: Das Wort „Krippe“ findet sich denn auch in dem ganzen Schreiben nicht wieder, stattdessen wird dem berufstätigen Vater unterstellt, er habe einen Gutschein der Kategorie „3 Jahre bis Schuleintritt“ gewollt.

Dass es in 2004 keine neuen Krippengutscheine geben soll, ist seit Ende Januar bekannt. Wie aus einer kleinen Anfrage der GAL-Fraktion hervorgeht, sollen in 2004 lediglich 393 Gutscheine vergeben werden, und das auch nur für die kleinen Geschwister bereits betreuter Kita-Kinder. Die übrigen 2.803 Eltern, die auf der Warteliste stehen, gehen nach derzeitigem Stand leer aus. Zwar hatte die CDU-Fraktion verkündet, dass es im Frühjahr auch einen Wartelistensuchlauf für Krippenanwärter geben soll, doch ob dieser diese 2.803 Fälle einschließt, muss die zukünftige Kita-Senatorin noch erklären.

Möglicherweise erhofft sich die Verwaltung weniger Ärger, wenn sie das Wort „Krippe“ aus der Eltern-Korrespondenz tilgt. Nach Informationen der GAL-Abgeordneten Christa Goetsch haben viele Eltern solche Briefe bekommen. Goetsch: „Das ist Verdummung.“ KAIJA KUTTER