NPD-Aufmarsch verboten

Karlsruhe verhindert in letzter Instanz Demonstration von Rechtsradikalen gegen den Bau der Bochumer Synagoge

KARLSRUHE afp ■ Die von der rechtsextremen NPD für Samstag angekündigte Demonstration gegen den Bau einer Synagoge in Bochum bleibt verboten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe. Zur Begründung führte das BVerfG an, das Motto der Demonstration „Stoppt den Synagogenbau – vier Millionen fürs Volk“ erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und verstoße gegen die öffentliche Sicherheit. Es verfolge in hetzerischer und aggressiver Weise das Ziel der Ausgrenzung jüdischer Mitbürger. Daran ändere weder die mit enthaltene finanzpolitische Forderung etwas noch die Tatsache, dass die Veranstalter das Motto der Demonstration inzwischen geändert haben. Die NPD hatte eine weitere Demonstration für den 20. März angemeldet, die nun ebenfalls nicht stattfinden darf. NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) begrüßte die Entscheidung als „Meilenstein im Kampf gegen den Rechtsextremismus“. Der angekündigte NPD-Aufmarsch hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und Gegendemonstranten auf den Plan gerufen, die am Samstag unverändert für den Synagogenbau auf die Straße gehen wollen. (Az: 1 BvQ 6/04)